Wer kennt sie nicht, diese Schäden an Gebäuden:
- Verfaulte Dachkonstruktion, bereits 7 Jahre nach Einzug;
- Stockflecken und Braunfäule an einer Nut-Feder-Verkleidung in einem Wintergarten;
- Rissbildungen;
Bei solchen oder anderen Schäden stellt sich meist die Frage nach der Schuld, d.h. wem ist dieser Bauschaden eindeutig zuzuordnen. Da dies in den meisten Fällen zwischen den vermeintlich Beteiligten oftmals nicht eindeutig oder gar nicht zu klären ist, werden dazu Bausachverständige herangezogen.
Dabei ist es nicht die Aufgabe des Sachverständigen zu „Schuld“ oder „Unschuld“ eines Beteiligten Stellung zu nehmen, oder darzulegen, wer „Recht hat“, wer „Unrecht hat“ oder „bezahlen muss“ oder wer „haftet“ oder „Gewähr zu leisten“ hat.
Vielmehr wird im Rahmen der nachfolgenden Aspekte gearbeitet:
- Welche Frage(n) ist (sind) gestellt?
- Wie stellt sich der Ist-Zustand dar, was wird vorgefunden, was sind die Tatsachenfeststellungen?
- Was ist der Soll-Zustand, wie werden die dazu formulierten Antworten begründet?
- Zusammenfassung, mit kurzer Antwortformulierung
auf die
eingangs gestellte(n) Frage(n);
Merkmale eines guten Sachverständigen:
- Er stellt fest;
- Er meint nicht;
- Er glaubt nicht;
- Er vermutet nicht;
- Er nimmt nicht an, geht nicht von etwas Ungewissem aus;
- Er vermeidet jede rechtliche Stellungnahme!
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